Junge Volljährige & Careleaver
§§ 41, 41 a SGB VIII
Wir unterstützen und begleiten junge Volljährige und bieten die geeignete und notwendige Hilfe gemäß § 41 SGB VIII an, um junge Menschen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung zu fördern.
Eine Nachbetreuung des jungen Menschen kann nach Beendigung der Hilfe gem. § 41a SGB ebenfalls durch unsere Fachkräfte in Form von Fachleistungsstunden erfolgen.
Auch Careleaver:innen, bieten wir Unterstützung und Begleitung an. Careleaver:innen sind junge Menschen, die einen Großteil ihres Lebens in einer Pflegefamilie oder in der stationären Hilfe verbracht haben. Der Weg in die eigenständige Lebensführung kann Herauforderungen mit sich bringen. Um Careleaver:innen bei dem Übergang in eine eigenständige Lebensführung zu unterstützen und zu begleiten, schaffen wir gemeinsam mit den jungen Menschen Netzwerke und unterstüzen sie dabei, um den Herausforderungen des täglichen Lebens begegnen zu können.
Wir arbeiten eng mit Netzwerken gem. § 78a SGB VIII zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen.