Ambulante Angebote
§§ 30, 31, 35 SGB VIII
Die ambulanten Hilfen bieten eine Betreuung und Unterstützung für junge Menschen oder Familien an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort. Vor Beginn der Maßnahmen werden die Art und der Umfang der individuellen Hilfebedürfnisse mit allen Beteiligten ausführlich besprochen und geplant. Zu den unterschiedlichen Hilfeformen der ambulten Hilfen zählen die Erziehungsbeistandschaft (EBEI), Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) gem. SGB VIII.